Corona - aktuelle Einschränkungen in unserem Haus

Liebe Besucherinnen und Besucher,
liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir seit dem 19.03.2020 um 20:00 Uhr im Sinne der Sicherheit aller Patienten und Mitarbeiter alle Außentüren des DRK Krankenhauses Lichtenstein nur noch für Mitarbeiter zugänglich machen. Gäste dürfen die Nebeneingänge zum Krankenhaus nicht mehr benutzen und werden zudem angehalten, den Haupteingang zu benutzen

Dieser bleibt ebenfalls geschlossen. Besucher werden daher angehalten, die Klingel am Haupteingang zu benutzen und einzeln einzutreten.

Nutzung Haupteingang (bitte klingeln)
Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr
Wochenende 08:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie außerhalb dieser Zeiten die Klingel unserer Notaufnahme.

Unsere ambulanten Patienten und Patienten der MVZ-Praxen werden angehalten, maximal in Begleitung einer Person zu erscheinen und nur, wenn es notwendig ist. Weitere Begleitpersonen werden von unserem Personal nach Hause geschickt. 

Es sind alle Besucher sowie Patienten dazu verpflichtet beim Betreten des Krankenhauses sowie der anliegenden Praxen eine FFP2-Maske zu tragen.

+++ Update 05.01.2023 +++

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

Ungeachtet des Impf- oder Genesen-Status ist es für alle Besucher von stationären Patienten weiterhin verpflichtend, einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test (24h), ausgestellt durch eine offizielle Teststelle, vorzuweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Eine Testung vor Ort ist nicht möglich.

Der Zutritt in unsere Einrichtungen ist ohne Nachweis nicht möglich. Bitte halten Sie diesen bei der Kontrolle an der Information bereit.


Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in unseren Krankenhäusern bleibt weiterhin bestehen.

Wir bitten Sie, die Besuche auf das Notwendigste zu beschränken.


Besuche sind in der Zeit von 14:00 - 18:00 Uhr möglich, ein Besuch sollte die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten.


G
esonderte Besucherregelung gelten auf folgenden Stationen:

  • Intensivstation / IMC

Wir bitten Sie, sich im Vorfeld telefonisch mit den Stationen bzgl. der aktuellen Besuchsregelungen abzustimmen.

Ein Besuch von COVID-19- oder Verdachtspatienten ist nicht möglich. KEIN ZUTRITT für Besucherinnen und Besucher mit Symptomen, die auf COVID-19 hinweisen bzw. für Besucherinnen und Besucher, die unter Quarantäne stehen.

Diese Regelung gilt ab sofort und bis auf Widerruf.

Über eine mögliche Ausweitung oder Änderung dieser Regelung werden wir Sie schnellstmöglich informieren!

Wir danken für Ihr Verständnis!

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+++ Update 13.06.2022 +++

Sehr geehrte Besucher und Patienten,

bitte beachten Sie die ab 13.06.2022 gültige neue Besuchsregelung:

Wir bitten Sie, die Besuche auf das Notwendigste zu beschränken!

Ungeachtet des Impf-oder Genesenen-Status ist es für alle Besucher (ab 6 Jahren) von stationären Patienten verpflichtend, einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test (24h) bzw. PCR-Test (48h), ausgestellt durch eine offizielle Teststelle, vorzuweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Krankenhaus bleibt weiterhin bestehen.

Besuche sind in der Zeit von 14:00 - 18:00 Uhr möglich, ein Besuch sollte die Dauer von 60 Minuten nicht überschreiten!

Gesonderte Regelungen gelten für:

    • Geburtshilfe 
    • Intensivstation


  • Auf der Intensivstation / IMC ist pro Patient weiterhin maximal 1 Besucher für maximal 60 Minuten am Tag erlaubt (ab 18 Jahren).
    Dies ist im Zweifelsfalle im Vorfeld telefonisch mit den Stationen abzustimmen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) gilt für alle Besucher*innen ab 17 Jahren, für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes

  • Ein Besuch von COVID-19- oder Verdachtspatienten ist nicht möglich!
  • KEIN ZUTRITT für Besucher*innen mit Symptomen, die auf COVID19 hinweisen bzw. für Besucher*innen, die unter Quarantäne stehen!
  • Bitte halten Sie bei der Kontrolle an der Information Ihren Nachweis bereit.


Der Zutritt in unsere Einrichtungen ist ohne Nachweis nicht möglich!

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+++ Update 05.04.2022 +++

Sehr geehrte Besucher und Patienten,

bitte beachten Sie die ab 06.04.2022 gültige neue Besuchsregelung:

Ungeachtet des Impf-oder Genesenen-Status ist es für alle Besucher (ab 6 Jahren) von stationären Patienten verpflichtend, einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test (24h) vorzuweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Krankenhaus bleibt weiterhin bestehen.

Besuche sind von 14:00 bis 17:00 Uhr möglich.


Geänderte Regelungen gelten für:
    • Geburtshilfe 
    • Intensivstation


  • Pro Patient ist weiterhin maximal 1 Besucher für maximal 60 Minuten am Tag erlaubt.
    Dies ist im Zweifelsfalle im Vorfeld telefonisch mit den Stationen abzustimmen.
  • Ein Besuch von COVID-19- oder Verdachtspatienten ist nicht möglich!
  • Bitte halten Sie bei der Kontrolle an der Information Ihren Nachweis bereit.


Der Zutritt in unsere Einrichtungen ist ohne Nachweis nicht möglich!

Zu den Veranstaltungen gelten jeweils gesonderte Regeln.

 

+++ Update 20.01.2022 +++

Aufgrund der aktuellen Fassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung ist es ab Samstag, den 22.01.2022 wieder möglich, Patienten auf Station zu besuchen.

 

Es gilt eine hausinterne 2G-Plus-Regelung sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!

Besuche sind von 14:00 bis 17:00 Uhr möglich.


Geänderte Regelungen gelten für:
    • Geburtshilfe 
    • Intensivstation


  • Pro Patient ist weiterhin maximal 1 Besucher für maximal 60 Minuten am Tag erlaubt.
    Dies ist im Zweifelsfalle im Vorfeld telefonisch mit den Stationen abzustimmen.
  • Ein Besuch von COVID-19- oder Verdachtspatienten ist nicht möglich!
  • Bitte beachten Sie: Besucher müssen mindestens 12 Jahre alt sein - auch hier gilt die 2G-Regel!
  • Bitte halten Sie bei der Kontrolle der Selbstauskunft Ihren Nachweis bereit.


Der Zutritt in unsere Einrichtungen ist ohne Nachweis nicht möglich!

Zu den Veranstaltungen gelten jeweils gesonderte Regeln.

+++ Update 09.11.2021 +++


aufgrund der aktuellen Fassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung gilt bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot in unseren Einrichtungen.

Gesonderte Regelungen gelten für:

    • Geburtshilfe             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
                                
    • Kinderklinik              14:00 Uhr - 17:00 Uhr


Pro Patient ist maximal 1 Besucher für maximal 60 Minuten am Tag erlaubt.
Dies ist im Vorfeld telefonisch mit den Stationen abzustimmen.

Ein Besuch von COVID-19- oder Verdachtspatienten ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie die 3G-Regelung sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!
Bitte halten Sie bei der Kontrolle der Selbstauskunft Ihren Nachweis (getestet, geimpft, genesen) bereit.

Der Zutritt in unsere Einrichtungen ist ohne Nachweis nicht möglich!

 

Alle Veranstaltungen sind ebenfalls bis auf Weiteres abgesagt. Über eine mögliche Durchführung in digitaler Form werden wir Sie schnellstmöglich informieren.

Die Cafeteria bleibt bis auf Weiteres geschlossen und die Speisenausgabe
ist ausschließlich medizinischem Personal vorbehalten.

Ansprechpartner

Gesundheitsamt
des Landkreises Zwickau
Robert-Müller- Straße 4-8
08056 Zwickau

0375 4402 0

Corona-Ambulanz Chemnitz
Messeplatz 1
09116 Chemnitz

werktags 08:00 bis 18:00 Uhr

Informationen zum Coronavirus

Was tun beim Verdacht auf eine Erkrankung?