Lieferkettensorgfaltspflicht
Lieferkettensorgfaltspflicht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.
• die Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit,
• das Einrichten eines Risikomanagements,
• das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen,
• die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung,
• die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
• das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
• die Einrichtung von Beschwerdeverfahren und
• die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Wir veröffentlichen jährlich einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten auf unserer Homepage. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres veröffentlicht, erstmals in 2025.
Falk Wagner
Menschenrechtsbeauftragter
Grundsatzerklärung
Meldung von Risiken und Verstößen
Allen Beschäftigten des Konzerns DRK Gemeinnützige Krankenhaus GmbH Sachsen, unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie extern Beteiligten steht folgender Ansprechpartner für etwaige Risiken und Verstöße gegen unsere Grundsätze oder gesetzliche Regulierungen zur Verfügung: