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Lieferkettensorgfaltspflicht

Lieferkettensorgfaltspflicht

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.

Zu den Sorgfaltspflichten gehören:

   • die Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit,
  • das Einrichten eines Risikomanagements,
  • das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen,
  • die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung,
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
  • die Einrichtung von Beschwerdeverfahren und
  • die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.

Wir veröffentlichen jährlich einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten auf unserer Homepage. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres veröffentlicht, erstmals in 2025.

Falk Wagner
Menschenrechtsbeauftragter


Meldung von Risiken und Verstößen

Allen Beschäftigten des Konzerns DRK Gemeinnützige Krankenhaus GmbH Sachsen, unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie extern Beteiligten steht folgender Ansprechpartner für etwaige Risiken und Verstöße gegen unsere Grundsätze oder gesetzliche Regulierungen zur Verfügung:

Ansprechpartner

DRK Krankenhaus Lichtenstein

Notaufnahme

037204 32 4100Bei einem Notfall erreichen Sie uns jederzeit.Weitere Notfallrufnummern

Unsere Telefonzentrale

037204 32 0Unsere telefonische Zentrale steht Ihnen kostenfrei 365 Tage im Jahr zur Verfügung und vermittelt sie gern weiter.Ansprechpartner

Adresse

DRK Krankenhaus Lichtenstein • Hartensteiner Straße 42 • 09350 Lichtenstein/SachsenAnfahrts- und Lageplan ansehen
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